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Pressemitteilung

ÖDP Mainburg fordert die Überprüfung des Mobilfunkanlagenstandorts auf dem Feuerwehrschlauchturm

Antragspaket der ÖDP-Stadtratsfraktion

Die ÖDP-Fraktion im Stadtrat spricht sich aufgrund bald auslaufender Mietverträge mit den Mobilfunkbetreibern für eine Überprüfung des Mobilfunkanlagenstandorts auf dem Feuerwehrschlauchturm in der Bahnhofstraße aus. Wie Fraktionssprecherin Annette Setzensack mitteilt, liegt der Stadtverwaltung bereits seit Oktober 2018 ein Antrag vor, in dem die ÖDP eine Standortbegutachtung durch einen sachverständigen Dritten fordert. Da ein Anlagenbetreiber zudem eine technische Aufrüstung seiner Sendeanlagen beabsichtigt, soll die Stadt dazu mit dem Unternehmen in ein übliches Dialogverfahren treten, bevor über eine Verlängerung des Mietvertrages entschieden wird, den die Stadt als Gebäudeeigentümerin abgeschlossen hat. Damit soll angesichts der benachbarten Grundschule und Kindertagesstätten eine Bewertung möglicher Alternativstandorte nach dem Prinzip einer ausreichenden Mobilfunkversorgung und gleichzeitiger Strahlungsminimierung erreicht werden. Ebenso soll die Öffentlichkeit in angemessener Form beteiligt werden, was bisher nicht geschehen ist.

Seit einem Jahr sei in Stadtrats- und Ausschusssitzungen mehrfach nichtöffentlich über die Thematik beraten worden, obwohl ein Rechtsgrund zum Ausschluss der Öffentlichkeit nicht vorläge, so Setzensack. Es sei genau das Gegenteil der Fall. Die ÖDP sieht ein erhebliches öffentliches Interesse als gegeben.

Bereits in der Vergangenheit stand die Sendeanlage im öffentlichen Fokus. Neben Anliegerbeschwerden hatte sich vor Jahren auch der Elternbeirat der Grundschule eingeschaltet und wollte eine Verbesserung erreichen, insbesondere, weil Messungen auf dem Grundschulgelände in Teilen einen gegenüber dem 2004 für die Stadt erstellten LGA-Mobilfunkgutachten angestrebten Vorsorgewert von 1 mW/m² überschritten. Dies ließ sich insbesondere nicht verwirklichen, weil damals noch langlaufende privatrechtliche Mietverträge mit den Anlagenbetreibern abgeschlossen waren. Die ÖDP sieht nun eine Chance auf eine neue Standortabwägung. Es gehe ausdrücklich nicht darum, die innerstädtische Mobilfunkversorgung in einer ausreichenden Qualität in Frage zu stellen, so Setzensack. Allerdings sieht man die Stadt in der Verantwortung, die Belastungssituation gerade in sensiblen öffentlichen Einrichtungen, in denen Kinder längere Zeit untergebracht sind, zu überprüfen und wenn möglich, zu reduzieren. Nach wie vor raten staatliche Stellen wegen nicht genügend erforschter Langzeiteffekte, Kinder möglichst wenig und nicht dauerhaft der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung auszusetzen. Beispielsweise sind aus dem Bundesamt vor Strahlenschutz kritische Stimmen zum WLAN-Ausbau an Schulen zu vernehmen. Natürlich seien auch die die Eltern in der Verantwortung, wenn es um Handy-Nutzung, die häusliche DECT-Telefonie und WLAN in der Wohnung gehe, so die Stadtratsreferentin für Kindertageseinrichtungen. In öffentlichen Einrichtungen müsste aber die Stadt ihr Möglichstes tun.

Dass die Belastung seit der letzten Messung 2011 deutlich zugenommen habe, sei aufgrund des in der Zwischenzeit erfolgten Anlagenausbaus bereits zu vermuten gewesen. Dies zeigte auch die auf das Betreiben der ÖDP kürzlich erneut durchgeführte Messung unter anderem an der Grundschule. Der ursprünglich angestrebte Vorsorgewert von 1mW/m² sei schon bei Minimalsendeleistung je nach Messpunkt bis zum 10-fachen überschritten. Die Prognose für den nun angedachten Anlagenausbau ergebe laut Messbericht nochmals eine signifikante Erhöhung der Mobilfunkimmissionen zum aktuellen Stand, an den Messpunkten teilweise sogar um mehr als das Doppelte. Zudem sei allgemein mit einer weiteren Belastungszunahme zu rechnen, wenn der 5G-Mobilfunkstandard nicht verhindert werden könne, so Stadtrat Konrad Pöppel. Die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung bezeichnet die ÖDP als nicht aussagefähig, weil diese Grenzwerte lediglich auf Schäden durch die Erwärmung des menschlichen Körpers abstellten, aber nichtthermische Wirkungen der Mobilfunkstrahlung nicht berücksichtigten. Zudem würde bei Überschreitung ohnehin keine Betriebserlaubnis erteilt bzw. diese entzogen werden.

Die ÖDP-Stadträte Pöppel und Setzensack beantragen deshalb die Beauftragung eines Experten, mit dem die Stadt bereits beim Mobilfunk-Standortgutachten mit verbindlicher Teilflächennutzungsplanung für den Außenbereich der Stadt gut gefahren sei. Die Kosten lägen in einem niedrigen vierstelligen Bereich, die aus den laufenden Mieteinnahmen beglichen werden können.

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