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Pressemitteilung

"Es geht nicht um ein Rauchverbot, sondern um den Schutz der Nichtraucher"

HZ-Artikel vom 30.06.2010

Für Gerhard Lang ist alles klar: In bayerischen Wirtshäusern soll in Zukunft nicht mehr geraucht werden dürfen. Es soll auch keine Ausnahmen wie etwa für die kleine Kneipe um die Ecke oder Festzelte mehr geben, so wie sie die jetztige Gesetzeslage noch zulässt. Der Mainburger Stadt- und Kreisrat gehört der ÖDP an, der Partei, die das Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz" maßgeblich befeuert hat. Für alle Raucher soll in Zukunft gelten: "Wir müssen draussen bleiben." Auch Annette Setzensack, die stellvertretende Ortsvorsitzende des ÖDP-Ortsverbandes Mainburg, kennt kein Pardon, wenn es um einen wirklich funktionierenden Nichtraucherschutz geht. Sie will alle Raucher gnadenlos vor die Tür verbannen, so wie es der ursprünglich einmal von der bayerischen Staatsregierung selbst erlassenen Gesetzestext vorgesehen hatte. Schluss sein müsse auch mit dem Schlupfloch der Raucherclubs, die beim ersten Anlauf des Nichtraucherschutzgesetzes als die letzten Bastionen der Tabakfreunde erhalten blieben.

Warum aber gleich ein so scharfes Gesetz? Gerhard Lang, Lehrer an der Mainburger Hauptschule, stellt den Jugendschutz an erste Stelle. "Zwei Drittel aller Jugendlichen rauchen im Alter zwischen elf und dreizehn Jahren ihre erste Zigarette", zitiert er einschlägige Studien, "und das Einstiegsalter liegt mittlerweile bei 13,6 Jahren." Gerade bei den Heranwachsenden sei der Gruppenzwang oft so stark, dass sie sich der in der Clique angebotenen Zugarette einfach nicht entziehen können. Mindestens genau so hoch hängt Gerhard Lang den Gesundheitsaspekt. Etwa 500 Sterbefälle in Bayern gingen pro Jahr auf das Passivrauchen zurück, 5000 in Deutschland, 19000 in Europa, 600000 seien es weltweit. "Über die Folgen des Passivrauchens braucht man heute eigentlich nicht zu reden", meint der ÖDP-Stadt- und Kreisrat. Für Annette Setzensack ist das aber durchaus ein Thema, weil die Gefahr gerade des Passivrauchens ihrer Auffassung nach noch nicht so recht in den Köpfen vieler Zeitgenossen angekommen ist. "Das kalter Rauch mehr Krebs erregende Stoffe beinhaltet, als der heiße Rauch der Zigarette selbst, sollte einem doch zu denken geben", warnt sie.

Und was ist mit der berühmten "Liberalitas Bavariae", die die Gegenpartei so gerne vor sich herträgt? "Für mich ist das ein komischer Freiheitsbegriff", wundert sich Annette Setzensack, der dazu ein Vergleich einfällt: "Wenn man - wie die Gegner des Volksentscheids- auf die bayerische Tradition verweist, kommt man ja am Bier nicht vorbei. Wenn es aber für das bayerische Bier ein Reinheitsgebot gibt, warum dann nicht auch für die Luft drumherum?"

"Es geht doch nicht um ein Rauchverbot, sondern um den Schutz der Nichtraucher," betont Gerhard Lang, der sich nicht vorstellen kann, das hier das Freiheitsrecht eines einzelnen eingeschränkt sei. Außerdem sei die Einsicht unter den Rauchern viel größer als gemeinhin angenommen. "Zwei Drittel der Gelegenheitsraucher und immerhin noch 41 Prozent der regelmäßigen Raucher bringen für einen Nichtraucherschutz in Gaststätten durchaus Verständnis auf", weiß der ÖDP-Stadt- und Kreisrat von einschlägigen Umfragen.

Und wer soll die Einhaltung der neuen Vorschriften am Ende kontrollieren? "Zuerst brauchen wir eine klare und verbindliche Regelung. Dann kann das Gesetzt auch ordnungsgemäß durchgeführt und überwacht werden", sagt Gerhard Lang. Die bisherigen Ausnahmetatbestände führten doch nur zur Vewrunsicherung, meinte Annette Setzensack. Beide ÖDP-Sprecher rufen allerdings nicht gleich nach der Polizei. Sicher müßten die Gesetzeshüter hart durchgreifen, wenn sie gerufen werden. Hauptsächlich liege die Verantwortung jedoch bei den zuständigen Ordnungsämtern.

Gerhard Lang und Annette Setzensack glauben fest daran, dass sich die strenge Regelung bald eingespielt haben wird. Schon im ersten Anlauf habe es kaum Schwierigkeiten mit der Umsetzung in der Praxis gegeben. Gerhard Lang ist überzeugt: "In ein bis zwei Jahren redet niemand mehr über das Nichtraucherschutzgesetz."

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