Pressemitteilung
Antrag auf Tempo 30 in der Ingolstädter Straße
Bereits im Herbst letzten Jahres hat sich der ÖDP Ortsverband intensiv mit der Situation in der Ingolstädter Straße beschäftigt. Auch ein Austausch vor Ort mit den Anliegern fand im Frühjahr 2026 statt.
Bildquelle: Mirjam Setzensack - Die ÖDP Ortsvorsitzenden Annette Setzensack und Peter Gogl verdeutlichen die Reststraßenbreite, wenn ein Auto den innerorts gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern vom Radfahrenden einhält.
Bereits im Herbst letzten Jahres hat sich der ÖDP Ortsverband intensiv mit der Situation in der Ingolstädter Straße beschäftigt. Auch ein Austausch vor Ort mit den Anliegern fand statt. Die ÖDP-Fraktionssprecherin Annette Setzensack hatte in dem Zusammenhang Gespräche mit der Verwaltung geführt und unter anderem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 nach der Straßensanierung vorgeschlagen. Auch der ÖDP-Ortsvorsitzende Peter Gogl machte auf der Bürgerversammlung im Frühjahr 2026 einen entsprechenden Vorstoß.
Teilweise ist diese Anregung bereits in die Planung mit eingeflossen. Nun legt die ÖDP-Fraktion mit folgendem Antrag, der Anfang September in der Stadtverwaltung eingereicht wurde, nach.
Antrag:
Die ÖDP-Fraktion beantragt, eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 für die gesamte Länge der Ingolstädter Straße (von der Bahnhofkreuzung aus bis zum Ende der Bebauung stadtauswärts, bzw. soweit es westlich der neuen Fußgängerüberwege zulässig ist) durch die Stadt Mainburg als zuständige Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Dies soll im Rahmen der Freigabe der Ingolstädter Straße nach der nun erfolgten Sanierung erfolgen.
Hintergrund:
Die Ingolstädter Straße wurde in der Vergangenheit zunehmend frequentiert und belastet. Mehr und mehr wurde die Straße auch vom überörtlichen Verkehr als Abkürzung und Alternative zur Zufahrt nach Mainburg über die ST2049 und B301 “entdeckt”. Verstärkt hat sich dies mit der Sperrung der B301/Freisinger Straße 2023 und 2024, als die Ingolstädter Straße als offizielle Umleitung diente. Schon seit längerem ist eine Tonnagebeschränkung auf 7,5 Tonnen in der Ingolstädter Straße angeordnet, welche aber nach Aussagen der Anlieger oftmals nicht beachtet wird. Insbesondere der Verkehr mit über 2,8 (bzw. 7,5) Tonnen und die hohen Geschwindigkeiten sind als Hauptursachen für Lärm und Fahrbahnschäden zu nennen. Die Auswirkungen, vor allem der zunehmende Lärm, führten zu Beschwerden der Anlieger, welche vielfach über Geschwindigkeitsüberschreitungen und sogar Gebäudeschäden schon vor der Sanierungsmaßnahme klagten.
Im Rahmen der Sanierung wird die Fahrbahnbreite deutlich zurückgenommen. Weitestgehend beidseitige Gehwege und ebenfalls beidseitige Fahrradschutzstreifen mit 1,5 Metern begrenzen nun die Fahrbahn für den KfZ-Verkehr auf 4,5 Meter Breite, wobei das Parken auf der Fahrbahn nicht mehr erlaubt sein wird. Die Straße erhält mit der Sanierung damit einen neuen Charakter. Konsequent und folgerichtig werden für mehr Verkehrssicherheit nahe den Bushaltestellen Fußgängerüberwege geschaffen, die mit einer Tempo 30-Begrenzung abgesichert werden sollen.
Begründung:
Aus mehreren Gründen reicht diese kurze Begrenzung der Tempo 30 Zonen aus unserer Sicht nicht aus.
Verkehrssicherheit
Die nun erfolgte Fahrbahnverengung auf 4,5 Meter führt bei Gegenverkehr gerade bei höheren Geschwindigkeiten unweigerlich zu Ausweich- und Bremsmanövern, sowie zum (erlaubten) Überfahren der Fahrradschutzstreifen mit gestrichelter Markierung. Bei Tempo 50 (und in der Praxis leider oft mehr) stellt dies für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer auf dem Schutzstreifen, eine nicht unerhebliche Gefährdung dar.
Vor der Sanierung stellten die parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahn Hindernisse dar, die die KfZ bei Gegenverkehr zum Halten zwangen und so tempomindernd wirkten. Künftig fehlen parkende Autos, weswegen nach der kurzen Tempo-30 Strecke bei “freier Bahn” davon auszugehen ist, dass es viele “laufen lassen”, gerade stadteinwärts.
Zudem besteht mit dem Lebenshilfe-Wohnheim (Ingolstädter Straße 1b) eine geschützte Einrichtung mit vulnerablen Bewohnern, weswegen eine Tempobegrenzung auch in dessen Umfeld geboten - und ausdrücklich rechtlich zulässig - ist.Anliegerschutz
Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Die Einhaltung der geltenden Grenzwerte an der Ingolstädter Straße ist Aufgabe der Stadt Mainburg. Vor der Sanierung kam es nach Messungen von Anliegern regelmäßig zu deutlichen Überschreitungen. Neben dem neu aufgebrachten Straßenbelag ist die Tempobegrenzung eine einfache, kostengünstige und vorbeugende Maßnahme, um die Belastungen der Anlieger zu reduzieren. Der Lärmpegel steigt bei höheren Geschwindigkeiten deutlich an.*
Dabei kann die starke Befahrung der Ingolstädter Straße vor allem durch den überörtlichen - und Schwerlastverkehr reduziert werden, da die Abkürzung über die Ingolstädter Straße durch Tempo 30 unattraktiver wird.Wirtschaftlichkeit für die Stadt
Die Polizeiinspektion Mainburg bezeichnet die Ingolstädter Straße in ihrer Stellungnahme zu Tempo 30 wohl vor dem Hintergrund der bisherigen intensiven Nutzung als “Hauptverkehrsachse”. Aus unserer Sicht sollten nur Bundes-/Staats- und Kreisstraßen als Hauptverkehrsachsen dienen und eingeordnet werden, nicht aber Gemeindestraßen.
Hierzu ist anzumerken, dass bei einer weiteren intensiven Nutzung der Straße als überörtliche “Hauptverkehrsachse” - und damit über ihre eigentliche Bestimmung als örtliche Erschließungsstraße hinaus- eine erneute Sanierung erheblich schneller zu erwarten istund diese Kosten wieder komplett zu Lasten des städtischen Haushalts gehen. Kostenplan für aktuell durchgeführte Sanierung: 3 Mio. Euro.
Die Stadt Mainburg sollte daher verkehrsrechtliche und bauliche Möglichkeiten nutzen, um den Verkehr entsprechend vorausschauend zu steuern.
Die Ingolstädter Straße hat mit der Sanierung eine Aufwertung für alle Verkehrsteilnehmer erfahren. Insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger erhalten deutlich mehr Raum. Die Stadt Mainburg folgt damit dem Grundsatz der novellierten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO, §§ 39 bis 43 I. Rn.5), wo es heißt: „Der Förderung (der öffentlichen Verkehrsmittel sowie) des nichtmotorisierten Verkehrs ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.“
Diese Neuausrichtung kann aber nur gelingen, wenn sie von Anfang an mit einer gemäßigten Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge sinnvoll unterstützt wird. Tempo 50 passt nicht mehr zur Realität der neu hergestellten Straße. Insgesamt betrachtet sollte die Verkehrssicherheit, insbesondere von benachteiligten und schwachen Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern und Fußgängern, sowie der Anliegerschutz im Mittelpunkt der Überlegungen stehen. Auch SchülerInnen bzw. Kinder und ältere Menschen sind auf der Ingolstädter Straße fußläufig oder mit dem Rad unterwegs. Die Geschwindigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt nach ggf. erneuten Anliegerbeschwerden oder sogar Unfällen anzupassen, wäre wenig vorausschauend.
Weiterhin halten wir es für geboten, regelmäßige Tempomessungen und Kontrollen der geltenden Tonnagebeschränkung durchzuführen bzw. soweit praktisch/rechtlich erforderlich, bei der PI Mainburg anzuregen.
Anmerkung: Rechtlich ist es seit 2024 möglich, zwischen zwei zulässigen Tempo-30 Streckenbereichen (hier die Fußgängerüberwege und das Wohnheim für Menschen mit Behinderungen) einen Lückenschluss herzustellen, sofern die Lücke nicht länger als 500 Meter ist. Dies ist hier gegeben. Die Stadt kann die Anordnung eigenverantwortlich vornehmen. Die Stellungnahmen beteiligter Fachstellen sind nicht bindend.
*(Eine Temposys-Messung auf Höhe “Fliederweg” im Juni 2024 - im Zeitraum der Tempo-30-Anordnung - ergab, dass fast jedes siebte Fahrzeug mindestens 18 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist.)
