Testthema
Gleichstellung von Mann und Frau
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 der Landesverfassung NRW muss der Lohn der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.
Das heißt für uns: Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen. Die Arbeit von Mann und Frau ist gleichzustellen.
Diesen Verfassungsaussagen fühlen wir uns verpflichtet!
Der Sonntag bleibt tabu!
Seit 2006 können die Länder selbst über die Ladenöffnungszeiten bestimmen. Wir treten dafür ein, auf alle Fälle den Sonntag als religiösen und traditionellen Ruhetag verkaufsfrei zu halten und entsprechend gesetzlich zu schützen. Die Familien brauchen gemeinsame Freizeiten.
Entlastung für Ausbildungsbetriebe
Spürbare Anerkennung für Ausbildungsbetriebe: Die Sozialbeiträge für Lehrlinge werden aus der Steuerkasse bezahlt.
Ausbildungsbetriebe leisten Wertvolles für die Allgemeinheit. Deshalb wollen wir, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung für die Ausbildungsvergütung entfallen und solidarisch aus der Steuerkasse (z.B. durch eine Steuer auf Flugzeugtreibstoff) bezahlt werden. Die Prüfungsgebühren sind von den Kammern zu tragen, nicht vom Ausbildungsbetrieb.
Ja zu Mindestlöhnen
Wie in der Bayerischen Verfassung vorgesehen.
Art. 169 BV lautet:
„Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.“
Und vorher im Art. 168 finden sich die schönen Sätze:
„Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. Männer und Frauen erhalten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn.“
Diesen Verfassungsaussagen fühlen wir uns verpflichtet!
kommunale Trinkwasserversorgung
Die marktradikalen ökonomischen Ideologen predigen die Privatisierung als Allheilmittel. Dagegen treten wir dafür ein, Bereiche der Grundversorgung in öffentlich-rechtlicher Verantwortung (z.B. bei den Gemeinden) zu behalten: Die Trinkwasserversorgung gehört dazu.
Grundausbildung statt Jugendarbeitslosigkeit
Wir wollen, dass arbeitslose Jugendliche in staatlicher Verantwortung eine Ausbildung bekommen.
Immer noch werden arbeitslose Jugendliche ohne Ausbildungsstelle meist erfolglos zum tageweisen Berufsschulbesuch verpflichtet. Dieses System ist für alle Beteiligten höchst belastend. Solchen Jugendlichen muss eine staatlich organisierte, berufliche Grundausbildung in Vollzeit vermittelt werden.
Wachstum braucht Wurzeln
Innerhalb Deutschlands und vor allem auch innerhalb Bayerns herrschen und entstehen völlig unterschiedliche Wirtschafts- und Lebensbedingungen. Dies führt zu Wanderbewegungen, zu verlassenen Regionen auf der einen und zu aus dem Ruder laufenden Wirtschaftsregionen auf der anderen Seite. Die bayerische Staatsregierung unterstützt diese explosionsartigen Entwicklungen durch einseitige Investitionen in die Infrastruktur von „Boom-Regionen“ geradezu (Transrapid, Dritte Startbahn am Münchner Flughafen...), ohne dass gerade in solchen Regionen in den letzten Jahrzehnten jemals eine hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen gewesen wäre. Solche Regionen haben mit den Folgelasten zu kämpfen (Verkehrslärm, überproportionaler Zuzug mit Nachfolgekosten und Zerstörungen sozialer Gefüge, Abwanderung gewachsenen Handwerks, hohe Bodenpreise, Flugverkehr und –lärm, starke Fluktuation, ausufernde Gewerbegebiete, hohe Lebenshaltungskosten).
Wir treten für eine Entwicklung verschiedener Regionen unter dem Aspekt der Belastungsfähigkeit ein.
Gewerbesteuer an den Landkreis
Den Wildwuchs bei Gewerbegebieten wirksam abstellen
Wir treten dafür ein, dass künftig die Gewerbesteuer an die Landkreise und kreisfreien Städte gezahlt wird und nicht mehr an die einzelnen Gemeinden. Die heutige Regelung ist ein Hauptgrund dafür, dass jede Gemeinde um die Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten bemüht ist und so die Landschaft zerstört wird. Als Ausgleich für den Einnahmeverlust bei den Gemeinden ist die Kreisumlage drastisch zu senken. Die Kosten für die Infrastruktur von Gewerbegebieten sind nach der Neuordnung vom Landkreis an die jeweilige Gemeinde zu erstatten.