Erziehungsgehalt als Anerkennung
Wir fordern, dass die Leistung von Eltern in der Kinderbetreuung und -erziehung endlich als Arbeit anerkannt und bezahlt wird.
Dazu gehören der Ausbau von Teilzeit-Erwerbsmöglichkeiten, ein familiengerechtes Rentensystem, ein verminderter Mehrwertsteuersatz für Kinderartikel, die regelmäßige Anpassung von staatlichen Leistungen für Kinder und die Einführung eines Erziehungsgehaltes, das den Namen auch verdient. Erst dann können sich Eltern frei entscheiden, ob sie erwerbstätig sein oder zugunsten der Erziehung ihrer Kinder auf Erwerbstätigkeit verzichten wollen.
Unterstützung für alle schwangeren Frauen
Ermutigung und Abtreibungen verhindern
Ob ein Kind geboren wird, hängt nicht alleine von der Mutter ab. Wir werden alles tun, damit Schwangerschaftskonflikte besser gelöst werden und der Mut zum Kind gestärkt wird – auch der Mut, ein Kind mit Behinderung anzunehmen. Kinderfeindliche Strukturen sind überall abzubauen, die Beratung und Begleitung der Eltern ist zu verbessern, und die materielle Sicherheit muss durch ein Erziehungsgehalt von mindestens 1000.- Euro pro Monat bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes gewährleistet sein.
Der Sonntag bleibt tabu!
Seit 2006 können die Länder selbst über die Ladenöffnungszeiten bestimmen. Wir treten dafür ein, auf alle Fälle den Sonntag als religiösen und traditionellen Ruhetag verkaufsfrei zu halten und entsprechend gesetzlich zu schützen. Die Familien brauchen gemeinsame Freizeiten.
Honorierung der Erziehungsleistung
Die Notwendigkeit der Bezahlung der Erziehungsarbeit ergibt sich aus unserem Rentenrecht und ist daher eigentlich eine Verpflichtung des Bundes. Bayern trägt aber über den Bundesrat eine Mitverantwortung. Durch das Rentenrecht werden alle heutigen Kinder verpflichtet, später allen heute Erwerbstätigen, auch denen, die selbst keine Kinder hatten, eine Rente zu finanzieren. Eltern erhalten dafür bisher keine angemessene Gegenleistung. Hierin liegt die Hauptursache für die zunehmende Verarmung der Familien. Eltern und Kinder haben daher einen Anspruch auf Solidarität, der am besten durch ein Erziehungsgehalt erfüllt werden kann.
Freie Wahl des Lebensstils
für Mütter und Väter
Bis zur Einführung eines bundesweiten Erziehungsgehalts fordert die ödp ein bayerisches Landes-Erziehungsgehalt von 1000.- Euro bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes. Dieses ist sozialversicherungspflichtig und ersetzt Sozialleistungen wie z.B. das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Damit soll allen Eltern die Wahlfreiheit ermöglicht werden: Sie können mit dem Geld entweder eine Kinderkrippe nutzen, eine Betreuungskraft anstellen oder sich selbst ohne finanziellen Nachteil der Kindererziehung widmen.
Teilzeitlösungen im öffentlichen Dienst
Der Freistaat muss ein Beispiel geben und die Arbeitswelt in seinen eigenen Einrichtungen familiengerecht gestalten und Teilzeitlösungen fördern.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass alle MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst nach der Erziehungszeit ihre Wochenarbeitszeit frei wählen können. Derzeit können Mütter und Väter, wenn sie vor der Erziehungszeit eine Ganztagesstelle hatten, nur wieder auf diese zurückkehren. Wenn sie nur halbtags arbeiten wollen, geht das nur über eine Änderungskündigung.
familiengerechtes Rentensystem
Für eine Grundrente aus Steuern finanzieren – die Erziehungsleistung der Eltern muss als Rentenbeitrag anerkannt werden!
Von Bayern sollte der Anstoß kommen, ein wirklich familiengerechtes Rentensystem zu schaffen: Eltern müssen heute für die Kinderkosten aufkommen und Beiträge für die Versorgung der Rentnergeneration zahlen. Kinderlose haben diese Doppelbelastung nicht. Da es aber künftig viele Kinderlose geben wird, wird die künftige Generation der Erwerbstätigen mit der Zahlung der Renten an die eigenen Eltern und an zahllose, kinderlos gebliebene alte Menschen überfordert sein.
Wir fordern ein familiengerechtes Rentensystem, bei dem eine Grundrente für alle aus Steuern auf jedes Einkommen (z.B. auch auf Kapitalerträge) finanziert wird. Die Erziehungsleistung der Eltern muss als Renten-Beitrag honoriert werden! Dauerhaft kinderlose Menschen müssen einen Teil der gesparten Kinderkosten als Vorsorge für das eigene Rentenalter in eine Kapitalversicherung einbringen.
realistisches Existenzminimum für Kinder
Für eine realistische Berechnung der Kinderkosten beim Existenzminimum.
Die Berechnung des Existenzminimums für Kinder ist teilweise absurd unrealistisch. So werden derzeit für Schulbedarf pro Kind und Monat lediglich 1, 76 Euro angesetzt! Diese Berechnung muss dringend der Realität angepasst und alle kinderbezogenen Leistungen des Staates (z.B. Kindergeld, Landeserziehungsgeld) mindestens im 2-Jahres-Rhythmus dynamisiert werden. Zum Vergleich: Die Bezüge der Landtagsabgeordneten werden mit einer Automatik-Formel jährlich an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst!